Autoversicherung Ratgeber
Informationen rund um die Autoversicherung
Der Kauf eines neuen Autos bedeutet für den Halter auch, dass er verschiedene Dinge regeln muss, bevor er sein Fahrzeug im Straßenverkehr
führen darf.
Kfz-Haftpflicht
Dazu gehört nach der Anmeldung bei der Zulassungsbehörde und die Verpflichtung, das Auto bei einer Versicherung
zu versichern. Seitens des Gesetzgebers ist jeder Autohalter verpflichtet, für sein neu angemeldetes Fahrzeug mindestens eine
Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die gesetzliche Verpflichtung rührt daher, dass bei einem durch den Halter verschuldeten
Unfall der Geschädigte von der Versicherung schnell entschädigt wird und nicht über lange Prozesse versuchen muss, seine Forderungen
einzuklagen, die der Verursacher unter Umständen gar nicht bezahlen kann. Als gesetzliche Mindestdeckungssumme ist der Betrag von
2,5 Millionen Euro für Personen- und 500.000 € für Sachschäden festgesetzt. Da diese Summen sehr schnell erreicht werden können, kann
die Deckungssumme erweitert werden auf Summen zwischen 50 und 100 Millionen Euro für Sachschäden und 6 bis 8 Millionen Euro für jede
geschädigte Person.
Teil- oder Vollkasko
Während also die Kfz-Haftpflicht also gesetzlich verpflichtend ist und ausschließlich Schäden des
Unfallgegners absichert, ist die Kaskoversicherung eine freiwillige Versicherung, die ausschließlich den Wagen des Halters betrifft.Die
Teilkasko reguliert Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Einbruch am Fahrzeug entstanden sind. Auch Glasbruch, Marderbisse oder
Schäden durch Feuer im oder am Auto werden über die Teilkaskoversicherung abgewickelt.Bei der Vollkasko hingegen sichert sich der Halter
auch für Schäden am Fahrzeug ab, die er selbst verursacht hat. Sie beinhaltet neben den Risiken der Teilkasko zusätzlich die
Schadensabwicklung bei selbst verschuldeten Unfällen. Auch Schäden, die durch Verkehrsunfallflucht entstanden sind, bei denen der
Unfallverursacher nicht ausfindig gemacht werden kann, ersetzt in der Regel die Vollkaskoversicherung. Dass die Versicherung den Schaden
aber nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstattet, sollte zur Überlegung führen, ob eine Voll- oder Teilkaskoversicherung
abgeschlossen werden soll oder ob nicht sogar gänzlich auf diese Zusatzversicherung verzichtet werden kann. Ratsam ist es, die
Vollkaskoversicherung für Neuwagen abzuschließen und für solche, die nicht älter als drei Jahre sind. Ältere Fahrzeuge hingegen sind mit
einer Teilkasko gut versichert, wenngleich diese auch nur bis zu einem Fahrzeugalter von 8 Jahren ratsam ist. Ältere Fahrzeuge benötigen
im Allgemeinen keinen Kaskoschutz mehr, da der Wiederbeschaffungswert des Autos relativ gering ist.
Höhe der Prämie
In dem Zusammenhang
stellt sich auch die Frage der zu zahlenden Versicherungsprämie für das Auto. Diese richtet sich in erster Linie natürlich nach dem
Fahrzeug selbst und der Risikoeinstufung der jeweiligen Versicherung. Hinzu kommen die persönlichen Umstände des Versicherungsnehmers.
Ist er Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrerfahrung, so wird er in der Regel zwischen 190 und 230 % eingestuft.Erfahrenere
Versicherungsnehmer beginnen mit einem Beitragssatz von 115 % bis 140 % je nach Versicherungsunternehmen.
Selbstbeteiligung und
Schadensfreiheitsrabatt
Eine geringere Versicherungsprämie zahlt auch der, der eine Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbart.
Diese liegt im Allgemeinen zwischen 250 und 1.000 €. Außerdem sinkt die Prämie durch die unfallfrei gefahrenen Versicherungsjahre.
Im günstigsten Fall erfolgt die Einstufung bei 35 %. Einfluss auf die Prämie hat zudem, dass das Fahrzeug als Garagenfahrzeug versichert
wird oder wenige Kilometer im Jahr zurücklegt. Oftmals bekommt der Versicherte bei Abschluss mehrere Verträge bei dem Unternehmen einen
Bündelnachlass auf die Prämie.
Laufzeit des Vertrages
Der Versicherungsvertrag läuft in der Regel immer vom 01.01. bis 31.12; einige wenige
Versicherer setzen den Vertragsbeginn auf den Tag der Versicherung des Fahrzeugs fest. Gekündigt werden kann der Vertrag ordentlich zum
letzten Werktag im November bzw. bei Abmeldung des Fahrzeugs. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich bei Erhöhung der Prämie oder
Einstufung des Fahrzeugs in eine neue Fahrzeugklasse mit einer Frist von 4 Wochen.
Autoversicherung Vergleich ratsam
Die Prämien variieren je nach
Versicherung mitunter deutlich. Daher sollte vor Abschluss der Kfz-Versicherung immer ein Vergleich durchgeführt werden; über das Internet sehr
leicht, schnell und unbürokratisch möglich.