Auto Teilkaskoversicherung
Informationen rund um die Auto Teilkaskoversicherung
Regelt die Kfz-Haftpflichtversicherung alle Ansprüche, die ein mutmaßlicher Unfallgegener persönlich wie materiell zu beklagen hat und die
nicht in seinem Verschulden liegen, so sind die Voll- und Teilkaskoversicherung ausnahmslos für die Schadensregulierung am Fahrzeug des
Versicherten zuständig. Zudem sind sie im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht nicht vorgeschrieben was aber nicht bedeutet, dass der Versicherte
nicht wenigstens eine Teilkaskoversicherung für sein Fahrzeug abschließen sollte.
Zumindest für Fahrzeuge, die nicht älter als acht Jahre sind,
ist der Abschluss der Teilkaskoversicherung zu empfehlen, da die Versicherung bei einem Schaden diesen bis zum aktuellen Wiederbeschaffungswert
des Fahrzeuges erstattet. Schäden, für die die Teilkasko eintritt sind z.B. solche durch Raub oder Feuer sowie Diebstahl, inklusive
Einbruchdiebstahl. Auch unmittelbar durch Witterung eintretende Schäden, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, werden über die
Teilkaskoversicherung reguliert. Die Anerkennung eines Unwetterschadens durch die Versicherung bedarf aber Bestätigung durch das örtliche
Wetteramt. Des Weiteren deckt die Teilkasko Glasbruchschäden an Scheiben und Scheinwerfern ab sowie die Schäden, die nach einem Marderbiss bzw.
Haarwild-Unfall zu beklagen sind. Welche Tiere als Haarwild zu bezeichnen sind, ist bei den Versicherungen zuweilen sehr verschieden. Denn
Pferde, Kühe oder Ziegen gehören dieser Gattung nicht an, sodass Unfälle mit diesen Tieren dann nicht in die Kategorie Haarwild fallen.
Viele Versicherungen modifizieren indes den Leistungskatalog in dieser Richtung und bieten im Versicherungsvertrag „alle Tiere“ an. Damit sind
dann auch Schäden durch Vögel mit eingeschlossen.
Wie die Prämie bei der Kfz-Versicherung insgesamt je nach Anbieter deutlich unterschiedlich
ist, so ist das auch in Bezug auf den Beitrag zur Teilkaskoversicherung. Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Beitrages nach der Typklasse
des Fahrzeugs sowie der Regionalklasse, also dem Ort, an dem das Auto angemeldet ist. Insofern spielt bei der Teilkaskoversicherung auch der
Schadensfreiheitsrabatt keine Rolle. Die Prämie wird allerdings durch wenig gefahrene Kilometer, Fahrzeugalter, Alter und Geschlecht des
Versicherungsnehmers sowie einer Selbstbeteiligung positiv beeinflusst.